Für Bonn. Im Bundestag.

Bundestag

Meine Arbeit im deutschen Bundestag

Aus und für Bonn im Bundestag

Bei der Bundestagswahl 2021 haben mich die Bonner Wähler*innen mit ihren Stimmen direkt in den Bundestag gewählt, wo ich seitdem die Interessen der Bonner*innen vertrete. Ich bin ordentliches Mitglied im Ausschuss Klimaschutz und Energie und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie im Unterausschuss Internationale Klima- und Energiepolitik.

HIER findet man meine aktuellen Reden und Abstimmungen im Bundestag.

In meiner Fraktion bin ich zuständig für alle Themen rund um die Erneuerbaren Energien. Im Bundestag setze ich mich dafür ein, die Energiewende sozial gerecht zu gestalten – und Deutschland damit fit für die Zukunft zu machen. Vieles haben wir schon geschafft.

Eine Auswahl:

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Im Sommer 2022 haben wir die größte Reform des EEGs seit seiner Einführung vorangetrieben, um den Ausbau Erneuerbarer Energien zu beschleunigen:


  • Ziel für 2030: Das Ausbauziel wurde auf 80 Prozent Erneuerbare Energien angehoben.
  • Öffentliches Interesse: Wind-, Solar- und Wasserkraft haben nun höchste Priorität.
  • Photovoltaik: Es gibt höhere Vergütungen für Volleinspeisung und Überschusseinspeisung.

Wind-an-Land-Gesetz

Für den schnellen Windenergie-Ausbau an Land wurden folgende Maßnahmen erreicht:


  • Flächenziele: Alle Bundesländer müssen Windenergieflächen bereitstellen, insgesamt zwei Prozent der Bundesfläche.

Offshore-Windenergie

Das Wind-auf-See-Gesetz stärkt die Offshore-Windkraft:


  • Ausbauziele: Ziele von 30 GW bis 2030, 40 GW bis 2035 und 70 GW bis 2045 wurden festgelegt.
  • Neue Vergabeverfahren: Einnahmen fließen in Netzausbau und Naturschutz.

Jahressteuergesetz

Um den Ausbau der Solarenergie zu fördern, wurden bürokratische Hürden abgebaut:


  • Befreiung: Für kleine PV-Anlagen bis 30 kWp braucht man keine Einkommenssteuererklärung mehr zu machen.
  • Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer auf PV-Anlagen und Ersatzteile entfällt.

EU-Notfallverordnung

Zur Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien wurde die EU-Notfallverordnung in deutsches Recht umgesetzt:


  • Genehmigungen: Schnellere Verfahren für Windparks und Stromleitungen wurden eingeführt.

Stärkung der kommunalen Möglichkeiten

Kommunen haben jetzt mehr Planungsfreiheit für Windenergie:


  • Flächenplanung: Kommunen können zusätzliche Windflächen ausweisen.

Wasserstoffkernnetz

Grüner Wasserstoff wird ein zentraler Baustein der Energiewende:


  • Netzausbau: Der Aufbau eines 9700 km langen Wasserstoff-Kernnetzes bis 2037 wird vorangetrieben. Erste Leitungen werden bereits 2025 in Betrieb genommen.

Solarpaket I

Der Solarenergie-Ausbau wird weiter erleichtert:


  • Balkon-PV: Die Installation von Balkon-Photovoltaikanlagen wurde vereinfacht.
  • Mieterstrom: Die Bedingungen für Vermieter*innen und Mieter*innen wurden verbessert.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Die klimafreundliche Wärmeversorgung wird durch das GEG gefördert:


  • Neue Heizungen: Ab 2028 müssen neue Heizungen zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Förderungen: Sozial gestaffelte Förderungen und Schutzklauseln wurden eingeführt.

Kommunale Wärmeplanung

Bürger erhalten Planungssicherheit bei Heizsystemen:


  • Wärmepläne: Kommunen erstellen Wärmepläne bis 2026 bzw. 2028.
  • Erneuerbare Wärmenetze: Bestehende Wärmenetze müssen ab 2030 zu 30 Prozent und ab 2040 zu 80 Prozent aus Erneuerbaren Energien gespeist werden.