Pressemitteilung

582 Mio. Euro extra: Bundesregierung stolpert über eigene Umsatzsteuer

15. Januar 2026

Am 15. Januar wurde bekannt, dass die Bundesregierung beabsichtigt, zusätzliche Gelder zum Ausgleich der Gasspeicherumlage zu bewilligen. Dazu kommentiert Katrin Uhlig, Berichterstatterin von Bündnis 90/Die Grünen für den Klima- und Transformationsfonds im Haushaltsausschuss:

„Es ist ein Skandal, dass Schwarz-Rot nun weitere Mittel, die für Klimaschutz und Transformation hätten verwendet werden können, zum Ausgleich fossiler Subventionen heranzieht.

Der Haushalt 2025 wurde im September nach intensiven Beratungen beschlossen. Dass erst jetzt im Januar weiterer Finanzbedarf auftaucht, ist höchst irritierend und wirft die Frage auf, warum diese Zahlen nicht bereits im Haushaltsverfahren auf dem Tisch lagen.

Wir Grüne haben die Bundesregierung wiederholt nach den zu erwartenden Kosten gefragt. Transparenz blieb aus. Das ist besonders irritierend, weil der Regierung jetzt erst aufgefallen zu sein scheint, dass mehr Mittel aus umsatzsteuerlichen Gründen benötigt werden. Da stellt sich die Frage, ob die Regierung wirklich einen Durchblick hat.“

Zum Hintergrund

Der Umgang mit der Gasspeicherumlage offenbart erhebliche Probleme bei der Haushaltssteuerung der Bundesregierung. Im Bundeshaushalt 2025 wurden ursprünglich 3,4 Milliarden Euro für den Ausgleich dieser Umlage eingestellt. Nun benötigt die Bundesregierung nachträglich zusätzlich rund 582 Millionen Euro. Dieses zusätzliche Geld soll nun über den Haushalt 2026 abgedeckt werden. Wo es herkommen soll, ist jedoch noch unklar.   

Besonders irritierend ist dabei die Begründung für diese Mehrkosten: Das BMWE gibt an, erst jetzt festgestellt zu haben, dass die Zahlungen an die Trading Hub Europe zum Ausgleich des Gasspeicherumlagenkontos der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Sollte das zutreffen, wirft dies gravierende Fragen auf. Denn selbst wenn das Wirtschaftsministerium diese Tatsache übersehen haben sollte, hätte das Finanzministerium um die steuerliche Behandlung solcher Transaktionen wissen müssen. Dass innerhalb der Bundesregierung offenbar Uneinigkeit oder Unkenntnis über eigene Umsatzsteuerregelungen herrscht, ist problematisch.